Die Anmeldung kann in einer schriftlichen oder mündlichen Form von der Vertragspartnerin/ dem Vertragspartner, im Folgenden Kunden genannt, verbindlich angenommen werden. Somit erkennt der Kunde / die Kundin die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berlin Kult Tour verbindlich an. Diese Anmeldung gilt bei Gruppenprogrammen für die gesamte Gruppe. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von Berlin Kult Tour, beziehungsweise auch Veranstalter genannt, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder telefonisch bestätigt wird.
Die Preise werden im Flyer und auf der Internetseite zu jeder Tour aufgeführt und sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sowohl die Preise für individuell organisierte Veranstaltungen, als auch die Preise für eine Gruppe richten sich nach den individuellen Vereinbarungen und müssen zuvor schriftlich bestätigt werden.
Die Berlin Kult Tour behält sich vor, die ausgeschriebenen Preise im Fall der Erhöhung von Fremdleistung im entsprechenden Umfang anzupassen. Bei der Preiserhöhung um mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Stadtführungen erfolgt die Bezahlung der Leistung in bar vor Beginn der Führung an den jeweiligen Stadtführer / die Stadtführerin. Bei Stadtrundfahrten und Tagesfahrten ist die Summe an den Veranstalter zu überweisen. Die Bezahlung kann bei vorherigem Einverständnis des Veranstalters, auch vor der Fahrt beim Reiseleiter am Bus, bei Gruppenbuchungen auch nach Durchführung der Veranstaltung per Rechnung erfolgen.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Berlin Kult Tour. Der Wegfall einzelner Leistungen berechtigt nicht zum Einbehalt der gesamten Vertragssumme, sofern hierfür Gründe ursächlich sind, die der Veranstalter nicht vertreten kann. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei höherer Gewalt wie Unwetter oder anderen Katastrophen, die Teile oder die gesamte Tour nicht durchführbar machen.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Ablauf der
Führung. Insbesondere behält sich der Veranstalter
das Recht
vor, die Führung auf Grund äußerer
Umstände
(Demonstrationen, Großsportveranstaltungen,
Straßenabsperrungen, Verkehrsstaus, und ähnliches)
zu
verändern.
Bei Innenbesichtigungen ist den Anweisungen des Stadtführers
Folge
zu leisten. Zuwiderhandlungen können den Ausschluss aus der
Führung begründen. Es wird keine Garantie gegeben,
dass der
im Programm angegebene Stadtführer die Tour
durchführt.
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag
zurücktreten:
bei höherer Gewalt
bei plötzlicher Krankheit des Stadtführers, und wenn
kein Ersatz für ihn gefunden werden kann
wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die
Mindestteilnehmerzahl beträgt bei
planmäßigen Touren zu
Fuß 4 Personen. Bei bestimmten Innenbesichtigungen kann von
die
Mindestteilnehmerzahl auch höher ausfallen.
Die Mindestteilnehmerzahl bei Bustouren beträgt 25 Teilnehmer.
Wenn ein Teilnehmer - oder auch mehrere Teilnehmer - die Veranstaltung so
massiv stört, so dass die Durchführung einer Tour
beeinträchtigt wird, beziehungsweise unmöglich gemacht wird, so
kann die
sofortige Aufhebung des Vertrages berechtigt sein.
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten
Veranstaltung zurücktreten.
Maßgebend ist der Zeitpunkt, wann der Rücktritt eingereicht wird.
Der Rücktritt kann per Telefon, per Fax, oder per E-Mail
gegenüber der Berlin Kult Tour erklärt werden. Tritt
der
Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten
Termin
nicht wahr, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der
Schaden
konkret berechnet werden und vom Veranstater ein pauschalisierter
Ersatzanspruch geltend gemacht werden.
Bei planmäßigen Stadtführungen ist ein
Rücktritt 24 Stunden vor Beginn kostenfrei möglich.
Danach muss die volle Summe gezahlt werden.
Bei planmäßigen Stadtrundfahrten und
Tagesausflügen,
ebenso bei individuell organisierten Veranstaltungen, wird als
Entschädigung ein pauschalisierter Prozentsatz des Preises
geltend
gemacht und zwar nach folgender Staffelung:
21 Tage zuvor kostenfrei
14 Tage zuvor 25 %
7 Tage zuvor 30 %
Am Tag der Veranstaltung nicht erscheinen 75 %
Die Berlin Kult Tour haftet auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.
Bei Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter, die der Veranstalter vermittelt, braucht er nicht zu haften. (z. B. Museen, Ausstellungen, Theater, ÖPNV- Tickets)
Der Kunde als auch der Stadtführer / Reiseleiter sind
verpflichtet, pünktlich zu sein. Verspätungen und
daraus
resultierende Konsequenzen gehen zu Lasten des Kunden.
Der Stadtführer / Reiseleiter ist nicht verpflichtet,
länger als 15 Minuten zu warten, auch „ akademische Viertelstunde“ genannt. Ist
diese Viertelstunde rum, so gilt es als nicht erscheinen.
Die Kunde ist verpflichtet, eventuelle Schäden zu vermeiden
oder gering zu halten.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die
Abwicklung
der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch
weiterhin vom Veranstalter für die Kundenbetreuung verwendet
werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht
an Dritte weitergegeben.
Zur Vorbereitung der Durchführung von Besuchen an bestimmten
Einrichtungen, wie z. B. Botschaften, Bundesverbände,
Synagogen
und Fernsehstudios, sind aus Sicherheitsgründen
unausweichlich
bestimmte Daten vorab abzugeben. Diese sind: Geburtsdatum, Geburtsort,
Staatsangehörigkeit und Personalausweisnummer.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht in Anwendung .
Die Gerichtsbarkeit ist in Berlin.
Ist der Kunde Kaufmann / Kauffrau, juristische Person des
öffentlichen Rechts, gilt der Gerichtsstand des Veranstalters
als
alleiniger, vereinbarter Gerichtstand.
Berlin, 9.6.2010
Andreas Spethmann
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